25.07.17
"Der Bayernwelle-Ferien-Countdown" - heute: Ferienjobs
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Aber nicht alle Schüler werden auch die kompletten sechs Wochen entspannen. Viele nutzen die Ferien auch, um ein paar Euros dazu zu verdienen. Stichwort: Ferienjobs.
"Klassiker" unter den Ferienjobs sind zum Beispiel das Ausfahren von Zeitungen, Rasenmähen oder Mithelfen an einer Tankstelle. Viele heimische Unternehmen bieten Ferienjobs an. Allerdings gelten ein paar Grundregeln.
Wichtige rechtliche Regeln für Ferienjobs
- Erst ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Schüler einen Ferienjob antreten. Dafür brauchen sie natürlich das Einverständnis der Eltern. Bis zum Alter von 15 dürfen die jungen Leute auch nur maximal zwei Stunden am Tag arbeiten.
- Ab 15 Jahren dürfen Schüler maximal vier Wochen pro Jahr arbeiten. Das sind also höchstens zwanzig Arbeitstage im Jahr. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen (Kellern bis spät in die Nacht ist also nicht erlaubt).
- Ab dem Alter von 18 sind sogar 50 Arbeitstage pro Jahr erlaubt.
- WICHTIG: Ferienjobber brauchen selbst keine eigene Versicherung abschließen. Sie sind automatisch über den Arbeitgeber unfallversichert. Das gilt auch bei Privatpersonen (also wenn ich bei Privatpersonen als Babysitter tätig bin). Der Versicherungsschutz gilt nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf der Hinfahrt und auf dem Heimweg.
- Die Einnahmen aus dem Ferienjob müssen nicht versteuert werden - es sei denn, der Job ist extrem gut bezahlt. Bei mehr als 8.000 Euro Jahresverdienst muss Einkommenssteuer gezahlt werden. Das ist bei einem Job an der Tankstelle aber eher unrealistisch.
Na dann - viel Spaß im Ferienjob, liebe Schüler! Aber vergesst nicht: Ferien sind in erster Linie zum Erholen da. Also übertreibt es nicht mit der Arbeit!
Markus Gollinger - Bayernwelle-Redaktion