26.11.15
Urteil ist rechtskräftig
Der Kauf muss rückgängig gemacht werden! Im Streit um den Verkauf eines Hauses in Traunstein ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Die Besitzerin hat das Haus verkauft. Sie wollte, dass das Haus wieder an Familien vermietet wird. Anstatt Familien dort unterzubringen, haben die Käufer in Absprache mit dem Traunsteiner Landratsamt aber 30 Asylbewerber dort untergebracht. Die nebenan wohnende Verkäuferin hat sich arglistig getäuscht gefühlt. Sie ist vor Gericht geszogen.
Jetzt hat sie in der Sache Recht bekommen. „Das Oberlandesgericht hat das Landgericht überstimmt, und der Bundesgerichtshof hat dies bestätigt", so ein OLG-Sprecher. Das Urteil ist bereits Ende September gefallen. Jetzt ist es aber rechtskräftig. Das bedeutet: Der Kauf muss rückabgewickelt werden.