22.02.17
Urteil im Sperma-Prozess bestätigt
Am Oberlandesgericht München ist vor zwei Jahren ein kurioser Sperma-Prozess verhandelt worden – damals ist auch ein vorläufiges Urteil gesprochen worden. Heute Vormittag hat das Gericht das Urteil offiziell bestätigt. Eine Frau aus dem Landkreis Traunstein darf sich nicht mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen.
Die 35-jährige Witwe hat gegen eine Klinik aus dem Landkreis Traunstein geklagt. Sie hat gefordert, dass das Krankenhaus das Sperma ihres toten Mannes herausgibt. Ihr Mann ist im Juli 2015 nach einer Herztransplantation gestorben.
Das Paar hatte sich vergeblich Kinder gewünscht. Auch nach dem Tod des Mannes hat die Witwe den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind nicht aufgegeben. Die Klinik hat die Herausgabe allerdings unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz verweigert.