22.08.17
Unglaublich - Grassauerin lässt Säugling im Auto zurück

(Symbolbild)
Wie ist so etwas möglich? Eine Mutter und deren Großmutter haben einen drei Monate alten Säugling auf dem Rücksitz ihres Autos in Traunstein vergessen.
Die beiden Frauen sind zu einem Arzttermin gestern Nachmittag im Stadtgebiet unterwegs gewesen. Wenig später haben Passanten das schreiende Kind entdeckt und einen Notruf abgesetzt. Eine Polizistin hat die Seitenscheibe eingeschlagen und so den Bub aus seiner misslichen Lage befreit.
Das Kind ist vorsorglich ins Klinikum Traunstein gekommen. Durch die Aufmerksamkeit der Passanten ist Schlimmeres verhindert worden. Das Auto ist in der prallen Sonne geparkt gewesen. Die Polizei ermittelt nun gegen die Mutter aus Grassau. Auch das Jugendamt ist eingeschaltet worden.
Doch gegen welchen Tatbestand wird nun eigentlich genau ermittelt? Auf Nachfrage der Bayernwelle bei der Polizeidienststelle Traunstein gab es folgende Auskunft: Bei Vorfällen solcher Art gehe es um die Misshandlung Schutzbefohlener. Es liege also keine, im Volksmund gebräuchliche, Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht müssen Eltern nämlich für den Schaden den ihre, meist älteren, Kinder verursachen, aufkommen.
Bei einem Säugling handelt es sich um einen hilflosen Schutzbefohlenen - er kann weder sprechen noch sich selbst helfen. Wer einen Schutzbefohlenen misshandelt müsse im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten von bis zu 10 Jahren rechnen - je nachdem wie schwer die körperlichen und seelischen Schäden des Schutzbefohlenen ausfallen.
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