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17.02.17

Streit um Grabkreuz auf Fraueninsel - Gericht fällt Urteil

justiz-gericht-prozess
Symbolbild

Im Streit um das Grabkreuz des Wehrmachtsgenerals Alfred Jodl auf dem Friedhof der Fraueninsel bleibt die Unterlassungsverfügung gegen den Künstler Wolfram Kastner bestehen.

Das hat heute das Landgericht München I entschieden und begründete dies unter anderem mit einer latenten Wiederholungsgefahr. Kastner hat den Grabstein unter anderem beschädigt, mit einer Hinweistafel "Keine Ehre für einen Kriegsverbrecher" versehen und mit roter Farbe beschmiert.

Ein Nachkomme Jodls hat darum eine Unterlassungsverfügung erwirkt, Kastner hat dagegen geklagt. Eine gütliche Einigung ist nicht gelungen. Kastner und sein Anwalt Jürgen Arnold haben nach der Urteilsverkündung angekündigt in Berufung gehen zu wollen:

Notfalls will Kastner in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht durch eine Verfassungsbeschwerde einschalten, hat der Anwalt mitgeteilt. Jodl ist im Nürnberger Prozess 1946 als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden.

 



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