17.03.16
Schadenersatz für Mitglied der "Rentnergang vom Chiemsee"
Er hat auf Schadenersatz gehofft, daraus wird aber nichts – ein ehemaliges Mitglied der „Rentnergang vom Chiemsee“ hat den Freistaat Bayern verklagt. Die Klage ist aber abgewiesen worden.
Er hatte 200.000 Euro Schadenersatz für neun Monate Untersuchungshaft gefordert. Nun ist das Urteil am Landgericht München gefallen. Der 73-Jährige hat behauptet, dass er von Anfang an haftunfähig gewesen ist, da es ihm gesundheitlich sehr schlecht gegangen ist. Der Mann hat ein Herzleiden und Diabetes.
Von Seiten des Gerichts heißt es, die Ansprüche sind verjährt und mittlerweile kann nicht mehr geklärt werden, ob der 73-Jährige wirklich haftunfähig gewesen ist.
2009 hatte der Mann zusammen mit vier anderen einen Finanzmakler aus Speyer entführt und nach Chieming gebracht. Sie haben Geld von ihm erpressen wollen, dass er für sie verzockt hatte. Seine Komplizen sind zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Verfahren gegen ihn ist wegen seines gesundheitlichen Zustandes eingestellt worden.