13.09.17
Muss der Verkäufer das Pferd zurücknehmen?
Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul – diesen Spruch kennen Sie sicher. Wenn ein Gaul nicht geschenkt ist, dann wird er aber ganz genau unter die Lupe genommen.
Genau darum ist es in einem Prozess am Landgericht Traunstein gegangen. Die kuriose Geschichte wird heute am Oberlandesgericht München fortgesetzt:
In der Verhandlung am Traunsteiner Landgericht ist es um ein Pferd gegangen. Das ist von seinem Besitzer als geländesicheres und nervenstarkes Anfängerpferd beschrieben worden. So hat er es auch verkauft. Und zwar für gut 6.000 Euro. Der neue Besitzer hat mit seinem Kauf aber wenig Spaß gehabt. Er hat das Tier vor Gericht als nervös, unsicher und menschenscheu beschrieben. Mehrere Zeugen haben das bestätigt.
Das Gericht hat deshalb entschieden, dass der Vorbesitzer das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Damit ist der aber nicht einverstanden, so dass es heute am Oberlandesgericht weitergeht.