26.10.16
Mann muss nach Vergewaltigung in psychiatrische Klinik
Er ist nicht schuldfähig – deshalb wird er in der Psychiatrie untergebracht. Dieses Urteil gegen einen 36-jährigen Mann ist am Landgericht Traunstein gefallen.
Aufgrund einer Erkrankung kann der Mann für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden. Er ist für die Allgemeinheit aber äußerst gefährlich, hat es in dem Prozess gestern geheißen. Das Gericht hat deshalb die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Der Mann ist im Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg untergebracht gewesen. Auf einer Toilette hat er versucht eine Mitpatientin zu vergewaltigen. Die Frau ist schwerst geistig behindert und hat sich nicht wehren können. Eine Pflegerin hat ihre Schreie gehört und ist in die Toilette gekommen. Daraufhin hat der Mann von der Frau abgelassen.