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24.05.17

Geldstrafe und Führerscheinentzug für Chieminger Todesfahrer

amtsgericht_traunstein
Der inzwischen 25-Jährige steht heute
in Traunstein vor Gericht
(Foto: Bayernwelle Archiv)

Update 17 Uhr:

Am Amtsgericht Traunstein ist am Nachmittag das Urteil um den schweren Verkehrsunfall von Egerer bei Chieming gefallen – wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen hat der Angeklagte eine Geldstrafe von 4.500 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot erhalten.

Der Angeklagte ist bei dem Unfall im Juni 2015 mindestens 40 km/h zu schnell gefahren. Da ein massives Mitverschulden der Opfer vorliegt, hat das Gericht keine Freiheitsstrafe verhängt. In den Plädoyers hat die Staatsanwaltschaft zehn Monate mit Bewährung gefordert.

Der Verteidiger hat auf Freispruch plädiert, alternativ auf eine Geldstrafe. Bei dem Unfall hat der Fahrer des Klein-LKW ein Auto gerammt dass aus einer Seitenstraße eingebogen ist. Die drei Insassen sind dabei getötet worden.

Erstmeldung:

Vor dem Amtsgericht Traunstein wird heute einer schlimmsten Tragödien auf unseren Straßen der vergangenen Jahre verhandelt – im Juni vor zwei Jahren sind drei junge Slowaken bei Chieming getötet worden.

Heute muss sich deswegen der 25-jährige Fahrer eines Kleintransporters vor dem Richter verantworten.

Milos, Pavol und Viera wollten Ende Juni 2015 gegen 05:30 Uhr von ihrer Wohnung in Chieming-Egerer zur Arbeit in das Fossil-Werk in Eggstätt fahren. Dort sind die jungen Slowaken aber nie angekommen. Beim Einbiegen auf die Staatsstraße hat der Fahrer einen Vorfahrtsberechtigten Klein-LKW übersehen. Alle drei Insassen haben den Frontalzusammenstoß nicht überlebt. Bei dem Unfall hat es einen dermaßen lauten Knall gegeben, dass viele Menschen in Egerer aus dem Schlaf gerissen worden sind. Das Auto der Slowaken ist etwa 50 Meter weit in einem Graben geschleudert. Als der Unfall bei Fossil in Eggstätt bekannt geworden ist, haben sich Trauer und Fassungslosigkeit breitgemacht.

Auch der 25-jährige Fahrer schwerverletzt worden. Zur Klärung des Unfalls sind mehrere Sachverständige herangezogen worden. Ihm wird Fahrlässigkeit vorgeworfen. Er soll deutlich zu schnell gefahren sein. In dem Bereich sind 70 km/h vorgeschrieben, laut Gutachter ist er mit 110 Sachen unterwegs gewesen. Der Staatsanwalt ist der Auffassung, dass der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn sich der Transporterfahrer an die Vorschriften gehalten hätte.

Ein Urteil wird für heute erwartet.



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