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01.02.17

Frau will Sperma ihres toten Mannes einklagen

Hammer Gericht
Am Oberlandesgericht München wird heute
ein heikles Thema verhandelt.
- Symbolbild -

Um ein heikles Thema geht es heute am Oberlandesgericht München. Im Mittelpunkt steht eine Klinik aus dem Raum Traunstein.

Eine Witwe will den Samen ihres toten Ehemannes einklagen. Eine Frau will von ihrem verstorbenen Ehemann schwanger werden. Eine Klinik aus dem Raum Traunstein will die eingefrorene Spermaprobe ihres Mannes aber nicht rausrücken. Jetzt verklagt sie eine Klinik. Eine erste Klage in der Sache hat das Landgericht Traunstein bereits abgewiesen. Jetzt ist der Fall am Oberlandesgericht München gelandet.

Die Frau hat seit Juni 2014 erfolglos versucht, durch eine künstliche Befruchtung schwanger zu werden. Im April 2015 sind die Spermien des Mannes eingefroren worden. Im Juli 2015 ist er dann gestorben. Die Witwe ist der Ansicht, dass die Klinik die Sperma-Probe herausgeben muss.

Sie beruft sich auf ihr „grundrechtlich gesichertes Recht auf Fortpflanzung.“ Die Klinik sieht das allerdings anders. Sie beruft sich auf das Embryonen-Schutzgesetz. Das besagt, dass eine Eizelle nicht mit dem Samen eines Toten künstlich befruchtet werden darf.

Was das Embryonengesetz eigentlich genau besagt >>



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