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25.10.16

Bald Beginn der Güllesperrfrist

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Festmist nur bei aufnahmefähigen Boden

Jetzt wird’s langsam eng: Die Landwirte in der Region haben nur noch wenige Tage Zeit ihre Gülle loszuwerden.

Demnächst beginnt die Güllesperrfrist. Darauf hat heute das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein hingewiesen.

Auf Ackerland dauert die Sperrfrist vom 1. November bis einschließlich 31. Januar, auf Grünland vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Februar. Während dieser Zeiten ist die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln generell verboten ist.

Betroffen davon sind mineralische und organische Dünger mit Ausnahme von Festmist. Er darf aber auch nur dann ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist.



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