06.12.17
Mietobergrenze im Berchtesgadener Land
Heute spricht der Kreisausschuss Berchtesgadener Land über die Mietobergrenzen in Bezug auf Sozialhilfeempfänger.
Die Mietobergrenzen müssen in regelmäßigen Abständen angeglichen werden. Das hat zwei Gründe: Zum einen sollen Sozialhilfeempfänger keine Wohnung beziehen, die ihre Ansprüche übersteigt. Ein weiterer Grund ist die Entwicklung der Mietpreise - sie gehen nach oben.
Durch die Anpassung der Obergrenzen soll so vermieden werden, dass öffentliche Gelder für Sozialhilfeempfänger zu sehr ausgereizt werden.