18.01.17
Doch kein Diebstahl
Die Freilassinger Polizei wird in die Fußgängerzone gerufen: Ladendiebstahl. Tatsächlich entpuppt sich die Lage aber ganz anders.
Ein 46-jähriger Freilassinger ist in einem Geschäft in der Fußgängerzone gewesen. Dort hat er mehrfach den 50-jährigen Geschäftsinhaber beleidigt. Der hat ihm dann wiederum Hausverbot erteilt. Nachdem der Kunde dem endlich nachgekommen ist, ist ihm der Inhaber doch nachgegangen, um seine Personalien zu erfahren – wegen einer möglichen Strafanzeige.
Bis zum Eintreffen der Polizei hat der Inhaber seinen Kunden festgehalten. Dabei hat sich dann ein handfester Streit entwickelt, wobei der Kunde leicht verletzt worden ist. Die Polizei ermittelt jetzt also nicht wegen Ladendiebstahl, sondern wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen beide. Gestohlen hat der Beschuldigte offenbar aber nichts.