03.05.24
Cannabis-Verbot auf dem Frühlingsfest
Traunstein - Kein Gras auf dem Traunsteiner Frühlingsfest: Wie es heute / 03. Mai aus dem Rathaus heißt, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen: Der Konsum von Cannabis auf dem Gelände des Frühlingsfestes wird verboten.
Das Verbot gilt für die Dauer des Festes, also vom 8. Bis zum 19. Mai. Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis auf Volksfesten aktuell noch erlaubt: ein entsprechendes Gesetz der Staatsregierung muss erst noch durch den bayerischen Landtag. Mit solchen Allgemeinverfügungen können Städte und Veranstalter aber das Kiffen trotzdem verbieten.
Konkret gilt das Cannabis-Verbot an folgenden Bereichen: Am Festplatz, der Siegsdorfer Straße, Am Rechen, der Bürgerwaldstraße, der Großschedlstraße. der Hüttstraße, an der Haferlbrücke sowie an Teilen des Triftwegs.